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Dokument-ID: 1256706
5.1 Anforderungen und rechtliche Grenzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtliche Grundlage
Gem § 43 PStG 2013 dürfen die Personenstandsbehörden personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich und nicht unverhältnismäßig ist.