© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 757909

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Aufhebungsgründe allgemein

Eine Eheaufhebung kann nur in bestimmten, gesetzlich definierten Fällen begehrt werden, konkret handelt es sich dabei um die Fälle der §§ 36 bis 39 sowie 44 des Ehegesetzes. Für Eheschließungen vor dem 01.08.2025 besteht zusätzlich der Aufhebungsgrund der mangelnden Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 35 EheG idF vor dem EPÄG 2025). Für Eheschließungen ab Inkrafttreten des EPÄG 2025 bedarf es dieses Aufhebungsgrundes nicht mehr, weil ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Volljährige zur Eheschließung berechtigt sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop