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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG)

Außerhalb der bereits dargestellten Möglichkeiten zur Bestimmung des Familiennamens sowie zur Vornamensgebung stellt das Namensänderungsgesetz (NÄG, BGBl Nr 195/1988 idgF) den rechtlichen Rahmen für weitere Möglichkeiten der Namensänderung bereit. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren nach dem AVG.

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