Neu
Dokument-ID: 1271056
7.3 Behördliches Vorgehen beim Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts gem §§ 51, 52 und 54 NAG (§ 55 Abs 3 NAG
§ 55 Abs 3 NAG regelt die Vorgehensweise der Behörde bei Überprüfung des Bestehens des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes aus Gründen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, im Falle der Nichterbringung der Nachweise nach § 53 Abs 2 oder 54 Abs 2 NAG oder wegen fehlender Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht. • [Fußnote: Siehe VwGH 19.6.2026, Ra 2024/17/0070.]