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Dokument-ID: 1234629
3.1.2 Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
Auch Antragsteller auf internationalen Schutz können eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründen. Die Personenstandsbehörde hat auch bei ihnen die Ehefähigkeit bzw Partnerschaftsfähigkeit aufgrund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln (§§ 14, 21 PStG 2013).