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Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Auftragsarten

Das BVergG 2018 unterscheidet drei Auftragsarten, nämlich Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Für sie gelten zT unterschiedliche Schwellenwerte und unterschiedliche materielle Vorgaben für die Vergabe (zB im Hinblick auf die zulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens, die Festlegung von Eignungs- und Auswahlkriterien, die Einschaltung von Subunternehmern etc).

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