5.1.11 Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein mit dem BVergG 2018 neu geschaffenes Verfahren, das sowohl die Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung als auch den anschließenden Erwerb der entwickelten Leistung umfassen soll. Bei einer Innovationspartnerschaft werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten zur Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung aufgefordert. Danach wird über den Auftragsinhalt (Entwicklung und anschließender Erwerb der daraus hervorgehenden Leistung) verhandelt (§ 31 Abs 10).