2.2.4 Sanktionen gegen Russland
Die öffentliche Auftragsvergabe steht seit Beginn des russisch-ukrainischen Krieges verstärkt im Fokus außenpolitischer Maßnahmen. Mit dem Inkrafttreten des 17. EU-Sanktionspakets im Mai 2025 wurden weitreichende Vorgaben geschaffen, die auch für Vergabeverfahren in Österreich verbindlich gelten. Öffentliche Auftraggeber sind seither verpflichtet, bei der Auswahl und Zulassung von Unternehmen sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten russischen natürlichen oder juristischen Personen bestehen. Dies betrifft sowohl unmittelbare Vertragspartner als auch etwaige Subunternehmer oder Lieferanten, mit denen im Rahmen des Auftrags zusammengearbeitet wird. Öffentliche Auftraggeber müssen daher im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten geeignete Nachweise und Erklärungen von den Bietern einfordern und deren Angaben sorgfältig prüfen. Bei Verstößen drohen nicht nur der Ausschluss vom Vergabeverfahren, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen sowie Schadenersatzforderungen.