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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.13.5 Variantenangebote

Vom Alternativangebot oder Abänderungsangebot ist das Variantenangebot zu unterscheiden. Das Variantenangebot ist ein Angebot, das auf einer Ausschreibungsvariante des öffentlichen Auftraggebers beruht (§ 2 Z 39 BVergG 2018), während Alternativangebote auf eigener Initiative des Bieters beruhen.

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