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Dokument-ID: 1236115
3.2.7 Preisgestaltung und Verwendung des CPV
Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis sind im § 29 BVergG festgelegt. Für den Sektorenbereich fehlen diese Bestimmungen.
Das BVergG fasst hier alle relevanten Bestimmungen über Preise zusammen: