3.2.12 Datenschutz im Vergabeverfahren
Kaum eine andere EU-Verordnung hat die Öffentlichkeit (und natürlich auch die Anwender) in letzter Zeit derart beschäftigt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere waren die hohen Geldbußen immer wieder ein Thema und dies führte bis zur Geltung der DSGVO mit 25.5.2018 zu einer DSGVO-Hysterie. Da die DSGVO für alle Bereiche, bis auf die wenigen (sachlichen) Ausnahmen gem Art 2 DSGVO, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in Österreich zur Anwendung gelangt, ist der Datenschutz natürlich auch im Zuge eines Vergabeverfahrens zu beachten. Einerseits wird nachfolgend die neue datenschutzrechtliche Gesetzeslage mit den wichtigsten Regelungen in einem kurzen Überblick dargestellt, andererseits werden ausgewählte praxisrelevante Schnittstellen zwischen dem Datenschutz und dem Vergaberecht thematisiert.