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Dokument-ID: 1242329
8.6 Angebotsöffnung
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung durch den öffentlichen Auftraggeber. Diese hat beim offenen und beim nicht offenen Verfahren durch eine Kommission zu erfolgen, die aus zumindest zwei Mitarbeitern des öffentlichen Auftraggebers oder sonstig von diesem beauftragten sachverständigen Personen zu bestehen hat.