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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.1 Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadenersatz

Das BVergG 2018 bedient sich dabei der Formulierung des „qualifizierten Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz“ als Anspruchsvoraussetzung. Ein Verschulden des Auftraggebers ist hingegen nicht erforderlich (EuGH 30.9.2010, C-314/09, Strabag ua – „Bituminöses Heißmischgut“, Slg 2010, I-8769 = bbl 2010/195 = EuZW 2010, 956 = RdW 2010/738 = RPA 2010, 350 (Mecenovic) = wbl 2010/210 (Feuchtmüller/Kraus) = ZVB 2011/97 (Aicher/Kraus)).

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