© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1242175

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.13.2.1 Zulässigkeit

Alternativangebote sind nur dann zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber dies in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich vorsieht (§§ 96 Abs 1 bzw 266 Abs 1 BVergG 2018). Andernfalls sind Alternativangebote unzulässig. Hintergrund für die Zulässigkeit alternativer Leistungsangebote ist die Absicht des Gesetzgebers, technisch fortschrittlichere und/oder wirtschaftlichere Lösungen sowie die Einbringung neuer oder besserer Ideen in ein Vergabeverfahren zu fördern.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vergaberecht für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop