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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.13.3.2 Mindestanforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann für Abänderungsangebote die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen in den Ausschreibungsunterlagen angeben, dies ist jedoch nicht zwingend (Gesetzesmaterialien zu § 97 BVergG 2018; NR: GP XXVI RV 69). Für jedes Abänderungsgebot hat der Bieter auch den Gesamt-Abänderungsangebotspreis zu bilden (§ 126 Z 5 BVergG 2018).

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