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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.5 Vergabe von Leistungen und Teilleistungen (Gesamt- oder Losvergabe)

Der Auftraggeber hat einen weiten Spielraum, was die getrennte oder gemeinsame Vergabe von Leistungen betrifft. Die Leistungen eines Vorhabens können gemeinsam oder getrennt vergeben werden (Gesamt- oder Losvergabe). Eine getrennte Vergabe in Losen kann in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht, nach Menge und Art der Leistung oder im Hinblick auf Leistungen verschiedener Gewerbe oder Fachrichtungen erfolgen. Für die Gesamt- oder Losvergabe sind wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte, wie zB die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausführung und einer eindeutigen Gewährleistung, maßgebend (§ 28 Abs 1).

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