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Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.4 Vergaberecht im Vollzugsbereich der Bundesländer

Das Bundesvergabegesetz 2018 ist (wie schon das BVergG 2006) auf die Beschaffungen von Auftraggebern aus dem Bereich des Bundes (Ministerien, Bundesdienststellen etc.) ebenso anwendbar wie auf Beschaffungen von öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern aus dem Bereich der Länder und/oder der Gemeinden. In Österreich gilt somit weiterhin ein einheitliches Bundesvergabegesetz im gesamten Bundesgebiet. Der Vollzug liegt bei den einzelnen Auftraggebern. 

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