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Dokument-ID: 1242131
7.7.4 Mehrfachbeteiligung Bieter – Subunternehmer
Oft beteiligen sich Unternehmer an einem Vergabeverfahren nicht nur selbst als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft, sondern stellen ihre Kapazitäten auch einem oder mehreren anderen Bietern als Subunternehmer zur Verfügung. Dies ist allein aus wirtschaftlichen Überlegungen im Sinne einer konstanten Auslastung des Unternehmens nichts Ungewöhnliches.