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Dokument-ID: 1242768
10.3.2 Landesverwaltungsgerichte in Vergabesachen
Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden in Vergaberechtsangelegenheiten im Oberschwellenbereich – mit Ausnahme von Oberösterreich – in Senaten, wobei sich die Senate aus drei Berufsrichtern zusammensetzen. Lediglich in Salzburg setzt sich der Senat aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern zusammen.