© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1242352

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.8.5 Rechtsschutz

Die Widerrufsentscheidung ist im BVergG 2018 als gesondert anfechtbare Entscheidung definiert (§ 2 Z 15 BVergG 2018). Den Bietern steht also die Möglichkeit offen, die Widerrufsentscheidung vor den Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Die Fristen für die Einbringung eines Nachprüfungsantrags betreffend eine Widerrufsentscheidung richten sich nach den allgemeinen Fristen für Nachprüfungsanträge (§ 343 BVergG 2018).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vergaberecht für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop