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Dokument-ID: 1250939
11.5.5 Kein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch für das Angebotsöffnungsprotokoll
OGH 25.08.2020, 8 Ob 56/20y
Sachverhalt
Der Unternehmer A beteiligte sich an einer förmlichen Ausschreibung mit dem Titel „Wundmanagement, PrNR.: 2020-*****“ und begehrte im Klagsweg die Herausgabe des Angebotsöffnungsprotokolls. Begründend führte der Unternehmer aus, dass er den Auftraggeber um Übermittlung des Protokolls ersucht habe, was jedoch unterblieben sei. Der Auftraggeber erklärte lediglich, dass das Angebotsöffnungsprotokoll nicht übermittelt werde.