Neu
Dokument-ID: 1242306
8.2.1 Ausschlussgründe
§ 78 BVergG 2018 listet in die einzelnen Ausschlussgründe auf, bei deren Vorliegen ein Unternehmer aus dem Verfahren auszuscheiden oder erst gar nicht zur Teilnahme am Verfahren zuzulassen ist.