2.3.2 Schwellenwerteverordnungen des Bundeskanzlers
Die so genannten Schwellenwerteverordnungen des Bundeskanzlers stellten über viele Jahre ein zentrales Instrument zur temporären Anpassung der nationalen Wertgrenzen für bestimmte Vergabeverfahren dar. Ausgangspunkt war die Reaktion auf außergewöhnliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008, in deren Folge durch befristete Verordnungen die Zulässigkeit vereinfachter Vergabeverfahren – vor allem der Direktvergabe – erheblich ausgeweitet wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, öffentliche Beschaffungen zu beschleunigen und konjunkturstützende Impulse zu setzen.