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Dokument-ID: 1242384
9.2.3 Keine Pflicht zur Verfassung eines Vergabevermerks im Unterschwellenbereich
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich auf einen Vergabevermerk verzichten, sofern die im Vergabevermerk aufzunehmenden Angaben ohne großen Aufwand aus der Dokumentation des Verfahrens an sich entnommen werden können. Es empfiehlt sich daher bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, dieses sorgfältig zu dokumentieren, um auf einen Vergabevermerk verzichten zu können.