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Dokument-ID: 1236096
3.1.3 Sachlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen vom Geltungsbereich
Das BVergG 2018 gilt für Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren). Das sind
- Lieferaufträge,
- Bauaufträge,
- Dienstleistungsaufträge,
- die Durchführung von Wettbewerben (§ 1 Z 1 bis 3 BVergG).