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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.10.2 Elektronische Abgabe

Elektronische Teilnahmeanträge bzw Angebote müssen innerhalb der Teilnahme- bzw Angebotsfrist gemäß den Vorgaben des Auftraggebers für die elektronische Kommunikation übermittelt werden. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber dabei frei, ob er die Teilnahmeanträge bzw Angebote zB in einer sicheren Verschlüsselung übermittelt haben möchte oder der Unternehmer seinen Teilnahmeantrag bzw sein Angebot auf eine sichere Vergabeplattform hochladen muss.

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