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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6.9 Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 (WVRG 2020)

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Vergaberecht im Bundesland Wien bildet das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 (WVRG 2020).

Das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 (WVRG 2020) ist mit LGBl Nr 34/2020 kundgemacht worden und am 12.08.2020 im Bundesland Wien in Kraft getreten. Auch wurde es in der Zwischenzeit mit LGBl Nr 44/2024 novelliert.

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