10.1.1 Allgemeines
Mit der Schaffung des BVergG 2002 wurde das vergaberechtliche Rechtsschutzsystem genauso wie das materielle Vergaberecht grundlegend neu gestaltet. Während das materielle Vergaberecht bundesweit vereinheitlicht wurde, blieb der Rechtsschutz weiterhin in neun Landesvergabekontrollgesetze und das BVergG zergliedert. Dieses System wurde im BVergG 2006 und auch im BVergG 2018 beibehalten, wobei sich aus den Erfahrungen der Praxis und aus den Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH die Notwendigkeit verschiedener Anpassungen ergab.