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Dokument-ID: 1234888
11.3.16 Die Vergabe von Tabaktrafikleistungen unterliegt dem BVergGKonz 2018
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Vergabe des Betriebs einer Tabaktrafik dem BVergGKonz 2018 unterliegt (VwGH 20.7.2021, Ro 2019/04/0231). Zur Entscheidung im Einzelnen: