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Dokument-ID: 1242582
10.2.1 Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Das BVwG stellt in der Konzeption des österreichischen Vergaberechts (auf Bundesebene) die zentrale Kontrolleinrichtung dar. Das BVwG ist eine verfassungsgesetzlich abgesicherte, gerichtsähnliche sowie unabhängige Kontrollinstanz und entscheidet in erster und letzter Instanz. Das BVwG ist ein Tribunal iSd Art 6 EMRK.