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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.9 Auslegung des Leistungsvertrags

Ein durch ein Vergabeverfahren abgeschlossener Vertrag ist wie jeder andere zivilrechtliche Vertrag zu behandeln. Dementsprechend folgt auch die Auslegung eines solchen Vertrags den Regelungen der §§ 914 f ABGB. Dies gilt für alle Vertragsbestandteile, insbesondere auch die Ausschreibungsunterlagen und das Angebot des Zuschlagsempfängers. Auch bereits während des Vergabeverfahrens ist dieser Maßstab für die Verfahrensunterlagen anzulegen.

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