2.3.5.1 Gesetzlicher Rahmen und Anwendungsbereich
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit 1. September 2025 in Kraft ist, wurden neue Maßstäbe für Transparenz in der öffentlichen Verwaltung gesetzt. Das IFG ersetzt das bisher geltende Amtsgeheimnis durch ein umfassendes Recht auf freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen – einschließlich jener, die im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren entstehen. Für das Vergabewesen bedeutet dies eine substanzielle Erweiterung der Offenlegungspflichten. Während sich das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) bereits auf Dokumentation, Bekanntmachung und Nachvollziehbarkeit konzentriert hat, kommt durch das IFG die Verpflichtung hinzu, zentrale Verfahrensdokumente aktiv zu veröffentlichen. Diese doppelte Anforderung – aus dem klassischen Vergaberecht und aus dem allgemeinen Informationszugangsrecht – verlangt eine integrierte Umsetzung.