2.3.1 Entwicklung des Vergaberechts und aktuelle Tendenzen
Das österreichische Vergaberecht hat in den vergangenen Jahrzehnten eine umfassende Entwicklung durchlaufen, die maßgeblich von der europäischen Rechtssetzung und der Rechtsprechung geprägt wurde. Ausgangspunkt war das Bundesvergabegesetz 2002, das erstmals eine systematische Umsetzung der damaligen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vornahm. Mit dem Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) wurde diese Entwicklung fortgesetzt und die Richtlinien 2004/18/EG (klassische Richtlinie) sowie 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie) integriert. Das BVergG 2006 brachte eine neue Systematik und Struktur, indem es die Bestimmungen stärker am tatsächlichen Ablauf von Vergabeverfahren orientierte und sowohl für den Ober- als auch für den Unterschwellenbereich Regelungen vorsah.