7.7.3 Verbundene Unternehmen
Die Beteiligung verschiedener rechtlich selbstständiger Unternehmen, die allerdings wirtschaftlich miteinander verbunden sind, bzw die Beteiligung verschiedener im Konzernverbund stehender Unternehmen an einer Ausschreibung als jeweilige Einzelbieter oder als Mitglieder in verschiedenen Bietergemeinschaften ist ebenfalls differenziert zu betrachten. So ist zu prüfen, inwiefern durch die Abgabe mehrerer Angebote durch die miteinander verbundenen Unternehmen tatsächlich eine Wettbewerbsbeeinträchtigung entsteht.