7.7 Bewerber und Bieter im Vergabeverfahren
Ein Unternehmer kann sich entweder alleine oder mit anderen Unternehmern gemeinsam um einen Zuschlag in einem Vergabeverfahren bemühen. Es kann unterschiedliche Konstellationen geben, die dazu führen, dass auf der Bieterseite mehr als ein Unternehmer steht. So kann sich der Unternehmer entweder mit anderen zu einer Bewerber- bzw Bietergemeinschaft zusammenschließen oder er kann Dritte als Subunternehmer in seinem Teilnahmeantrag bzw Angebot benennen. Allerdings ist es dem Auftraggeber vorbehalten, bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen bestimmte Leistungen als „kritisch“ festzulegen, die vom Bieter oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst erbracht werden müssen, für die der Bieter bzw die Bietergemeinschaft daher nicht auf Subunternehmer zurückgreifen kann (§ 98 Abs 4 bzw im Sektorenbereich § 268 Abs 4).