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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6.4 Oberösterreichisches Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (Oö. VergRSG 2006)

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Vergaberecht im Bundesland Oberösterreich bildet das Landesgesetz über den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Oberösterreichisches Vergaberechtsschutzgesetz 2006 – Oö. VergRSG 2006), LGBl Nr 130/2006.

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