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Dokument-ID: 1242323
8.4.2 Formale Angebotsprüfung
In der Regel ist es für den öffentlichen Auftraggeber zweckmäßig, in einem ersten Schritt die Einhaltung der zwingenden formalen Anforderungen an die Angebote zu prüfen. Darunter fallen insbesondere alle in den Ausschreibungsunterlagen oder im BVergG festgelegten Anforderungen an