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Dokument-ID: 1242300
8.1.1 Allgemeines
Unter dem Begriff „Eignung“ wird im vergaberechtlichen Zusammenhang das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen iSd § 78 Abs 1 BVergG 2018 und das Vorliegen von Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verstanden.