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Dokument-ID: 1242168
7.12 „Checkliste“ des BVergG 2018 für den Mindestinhalt des Angebots
Das BVergG stellt in § 127 Abs 1 BVergG 2018 für die Angebotserstellung eine Art „Checkliste“ von Mindestanforderungen zur Verfügung (bzw § 294 Abs 1 BVergG 2018 für den Sektor, hier sind die Anforderungen allerdings geringfügig anders), die in einem Angebot jedenfalls enthalten sein müssen: