3.2.12.2 BVergG 2018 und das Verhältnis zum Datenschutz
Ebenfalls im Jahr 2018 ist das neue Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) in Kraft getreten. Dieses sieht zB für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich die zwingende Durchführung elektronischer Vergabeverfahren vor (e-Vergabe). Sofern personenbezogene Daten im Zuge eines Vergabeverfahrens oder bei der Vergabekontrolle verarbeitet werden, müssen folglich der obigen Ausführungen die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden. Es stellt sich nun die Frage, wie die DSGVO und das Vergaberecht vereinbar sind bzw was der öffentliche Auftraggeber, aber auch die Bewerber/Bieter eines Vergabeverfahrens zwingend beachten müssen.