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Georg Streit - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.7 Schwellenwerte bei Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträgen

Für Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge beginnt der Oberschwellenbereich erst ab einem Auftragswert von EUR 5,404.000,– (§ 11 BVergGKonz 2018 idF BGBl II 374/2023) • [Fußnote: Und gemäß der unmittelbar anwendbaren Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152.. Grundlage für die Berechnung des geschätzten Werts einer Konzession ist wiederum der vom Konzessionär während der Vertragslaufzeit erzielte Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer aller im Zusammenhang mit der Konzession stehenden Gegenleistungen. Der geschätzte Wert einer Konzession ohne Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber vor der Durchführung der Konzessionsvergabe sachkundig zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens durch den Auftraggeber. Bei Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung ist dies der Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung, bei Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung die erste nach außen in Erscheinung tretende Entscheidung (§ 11 Abs 1 und 2 BVergGKonz 2018). Der geschätzte Wert einer Konzession ist nach einer in den Konzessionsunterlagen anzugebenden objektiven Methode zu berechnen. Bei der Berechnung hat der Auftraggeber insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:

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