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Dokument-ID: 1236762
5.3 Vergabe von Dienstleistungen und Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene
Die Vergabe von besonderen Dienstleistungen für „klassische“ öffentliche Auftraggeber ist in § 151 BVergG 2018 geregelt. Für die Vergabe dieser in Anhang XVI zum BVergG angeführten Dienstleistungen kommen so wie für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene oder per Untergrundbahn nur wenige Bestimmungen des BVergG 2018 zur Anwendung, diese sind in § 151 Abs 1 bzw Abs 2 angeführt.