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Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.5 Transparenz und Informationspflichten im Vergabeverfahren

Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes im September 2025 hat das Thema Transparenz in der öffentlichen Verwaltung – insbesondere im Vergabewesen – eine neue rechtliche und politische Dimension erreicht. Während das österreichische Vergaberecht bereits zuvor hohe Anforderungen an Dokumentation, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit stellte, erweitert der neue Rechtsrahmen den Adressatenkreis: Neben den Verfahrensbeteiligten tritt verstärkt auch die Öffentlichkeit als Kontrollinstanz hinzu. Der Staat wird dadurch zunehmend als rechenschaftspflichtige Instanz gegenüber Bürgern, Medien, Gerichten und Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Die öffentliche Auftragsvergabe entwickelt sich zu einem Verfahren, das nicht nur intern verwaltungstechnisch abläuft, sondern auch extern überprüfbar, nachvollziehbar und dokumentiert zu gestalten ist. Die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung zentraler Unterlagen – etwa Verträge, Leistungsbeschreibungen, Gutachten oder Vergabevermerke – verlangt technische Vorkehrungen, organisatorische Anpassungen und eine neue Verwaltungskultur.

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