Neu
Dokument-ID: 1242363
9.1.3 Zuschlagsentscheidung
Die Zuschlagsentscheidung ist eine an die Bieter abgegebene nicht verbindliche, vorläufige Wissenserklärung bzw Absichtserklärung des öffentlichen Auftraggebers, einem bestimmten Bieter oder einer Bietergemeinschaft den Zuschlag erteilen zu wollen. Sie ist fristauslösend für die Stillhalte- und Rechtsmittelfrist.