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Dokument-ID: 891617
9.3.1 Aktiv- und Passivlegitimation
Vermieter ist in der Regel der Eigentümer des Mietobjekts.
Eigentum und Vermieterstellung können aber auch auseinanderfallen, zB, wenn am Mietobjekt ein Fruchtgenussrecht eines anderen besteht oder wenn der Vermieter selbst Hauptmieter des Mietobjekts ist.