1.5.11 Besorgung von Grundbuchsabschriften; Rechnunglegungsansprüche
Grundbuchsabfragegebühren
Die mit der automationsunterstützten Besorgung von Grundbuchsabschriften verbundene Mühewaltung eines Rechtsanwalts stellt einen Vorgang dar, der von der Werthaltigkeit einer Besprechung im Fernsprechweg vergleichbar ist und daher nach TP 8 RAT zu entlohnen ist. Die Notwendigkeit der Kosten für den Grundbuchsauszug muss vom Gläubiger im Exekutionsantrag konkret behauptet werden. Vom Verpflichteten zu ersetzen sind nur die Abfragegebühren als Barauslagen. • [Fußnote: LG Feldkirch 3.12.2008, Zak 2009/191, 119.]