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Neu Dokument-ID: 890586

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Unzuständigkeitseinrede des Beklagten

Der Beklagte kann zu Beginn des Verfahrens ebenfalls die Einrede der Unzuständigkeit erheben und den Antrag auf Zurückweisung der Klage stellen. Das Gericht muss dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme dazu geben und dann über diesen Antrag entscheiden.

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