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Dokument-ID: 1095342
2.1 Auskunftspflicht der verpflichteten Partei bei erfolglosem Vollzug (Vermögensverzeichnis)
Erfolgloser Vollzug
Der Vollzug der Herausgabeexekution war dann erfolglos, wenn die Vollstreckung an jenem Ort versucht wurde, an dem sich die herauszugebende Sache entweder nach dem Wissen und den Angaben des betreibenden Gläubigers oder nach der Natur der Sache befinden sollte und dort nicht vorgefunden wurde.