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Dokument-ID: 891790
9.11 Befristete Mietverträge
Gültigkeit von Befristungen
Auch im MRG können Mietverträge befristet abgeschlossen werden, sodass sie nach Ablauf der vereinbarten Frist automatisch enden. Solche Befristungen sind auch wiederholt möglich („Kettenmietverträge“) und führen nicht dazu, dass der Mietvertrag unbefristet wird.