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Dokument-ID: 891612
9.2.1 Dauerschuldverhältnis und Auflösung
Mietverträge sind so genannte „Dauerschuldverhältnisse“: Während bei einem so genannten „Zielschuldverhältnis“ wie zB bei einem Kaufvertrag nur ein einmaliger Leistungsaustausch (Ware gegen Geld) stattfindet und das Vertragsverhältnis danach grundsätzlich beendet ist, läuft ein Mietvertrag typischerweise auf längere Zeit: Der Vermieter stellt für längere Zeit das Mietobjekt zur Verfügung; der Mieter zahlt dafür periodisch (meist monatlich) ein bestimmtes Entgelt.